§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 669
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Schleswig, 27.02.2026 – 6 LA 140/24
- VG Schwerin, 28.02.2023 – 4 A 1679/18 SNZitiert von 2
- BFH, 14.05.2002 – VII R 6/01Zitiert von 6
- BFH, 06.06.2000 – VII R 104/98Zitiert von 9
- BFH, 10.12.2008 – XI R 1/08Zitiert von 5
- BFH, 06.02.1990 – VII R 86/88Zitiert von 23
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 02.07.2026 – 2 BvR 1202/22Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus einem Anteil an einer Kommanditgesellschaft bei nachteiliger Änderung des Steuerrechts zwischen Kündigungserklärung und Wirksamwerden der Kündigung - Unzulässigkeit mangels substantiierter Darlegung einer Verletzung des VertrauensschutzgrundsatzesZitiert von 1
- FG Düsseldorf, 22.04.2026 – 5 K 526/24 H(U)
- FG Düsseldorf, 22.04.2026 – 5 K 528/24 H(U)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.